AllianzSpörer & Wahlig OHG, Allianz Generalvertretung

Der Staat spart für deine Rente mit.

Jeremy Spörer, Spörer & Wahlig OHG

Ab 2027 fördert der Staat deine private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Finde in einer Minute heraus, was das für dich bedeutet.

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Ohne Garantie: mehr Renditechance. Mit Garantie: mehr Sicherheit.
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So wird ausgezahlt

Standard

Lebenslange Rente

Zahlt jeden Monat, solange du lebst. Auch mit 85, 90 oder 100. Die genaue Höhe hängt von den Rechnungsgrundlagen zu Rentenbeginn ab. Wir rechnen sie dir im Gespräch aus.

Option

Auszahlungsplan bis 85

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Das Altersvorsorgedepot startet im Januar 2027. Buche jetzt einen Termin ab Januar und geh dein Beispiel persönlich mit uns durch.

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Mit Klick öffnet sich die Terminbuchungsseite der Allianz (Dienstleister bookingtime) in einem neuen Fenster. Für die Daten, die du dort eingibst, gelten unsere Datenschutzhinweise sowie die Hinweise auf der Buchungsseite. Die Werte im Rechner sind ein fiktives Rechenbeispiel auf Basis deiner Eingaben und unserer Annahmen. Sie sind keine verbindliche Berechnung und keine Beratung.

Was der Staat dir gibt

Zulagen fließen direkt in deinen Vertrag. Die Steuererstattung kommt über deine Steuererklärung auf dein Konto.

Annahmen und Grenzen der Rechnung
  • Förderung: Grundzulage 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro von 361 bis 1.800 €, maximal 540 € im Jahr. Kinderzulage 1 € je Euro Eigenbeitrag, maximal 300 € je Kind und Jahr. Berufseinsteigerbonus einmalig 200 € bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag. Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr. Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr.
  • Zulageberechtigung: Wir unterstellen, dass du unmittelbar zulageberechtigt bist und die Kinderzulage dir zugeordnet ist. Kinderzulage vereinfacht bis zum 18. Geburtstag. Ob das für dich gilt, klären wir im Gespräch.
  • Steuererstattung: Eigenbeitrag plus Zulagen mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, wird die Differenz erstattet. Die Erstattung fließt in dieser Rechnung nicht in den Vertrag.
  • Steuertarif: Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG mit Solidaritätszuschlag, für alle Jahre konstant. Kirchensteuer sowie Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht berücksichtigt.
  • Einkommen: Aus deinem Bruttogehalt schätzen wir dein zu versteuerndes Einkommen als Angestellter in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Abgezogen werden Arbeitnehmerpauschbetrag, Sonderausgabenpauschale sowie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mit den Werten 2026 und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Bei der Rente berücksichtigen wir den steuerpflichtigen Anteil nach dem Jahr des Rentenbeginns sowie die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Für Beamte, Selbstständige und privat Versicherte ist das nur eine grobe Näherung. Gehalt und Rente bleiben über die Jahre konstant.
  • Gesetzliche Rente: Die genaue Höhe kennen die wenigsten. Wir rechnen standardmäßig mit einem Beispielwert von 2.000 € brutto im Monat. Er wirkt nur auf die Steuer im Auszahlungsplan und lässt sich unter „Erweiterte Annahmen“ ändern.
  • Familienstand: Bei „verheiratet“ rechnen wir mit Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) und berücksichtigen das Gehalt deines Ehepartners. Im Ruhestand rechnen wir nur mit deiner eigenen Rente.
  • Wertentwicklung: Angenommene jährliche Wertentwicklung nach allen Kosten. Sie ist keine Prognose. Die tatsächliche Entwicklung hängt von der Fondsauswahl und den Märkten ab, auch Verluste sind möglich. Beiträge und Zulagen werden zum Jahresende gutgeschrieben.
  • Auszahlungsplan: Gleichbleibende Auszahlung bis 85. Das restliche Kapital bleibt während der Auszahlung angelegt und erzielt weiter die eingestellte Rendite. Deshalb ist die Summe aller Auszahlungen höher als das Kapital zu Rentenbeginn. Die Auszahlungen werden voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, zusätzlich zu deinem Einkommen im Ruhestand. In der Praxis wird die Höhe regelmäßig neu festgelegt und schwankt.
  • Lebenslange Rente: Die Höhe hängt von den Rechnungsgrundlagen zu Rentenbeginn ab und wird deshalb hier nicht beziffert.
  • Beitragsgarantie: Mindestwert berechnet als 80 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen zu Beginn der Auszahlung. Bei Wahl der Garantie rechnen wir mit höchstens 3,5 % Rendite. Maßgeblich sind allein die Vertragsbedingungen.

Du hast schon einen Riester-Vertrag?

Dein Vertrag läuft weiter, du musst nichts tun. Ab 2027 hast du aber drei Möglichkeiten:

Ob ein Wechsel für dich sinnvoll ist, hängt von deinem bestehenden Vertrag und deiner persönlichen Situation ab. Bevor du etwas änderst oder einen neuen Vertrag abschließt, lass dich beraten. Ein neuer Vertrag kann sich auch auf deinen bestehenden Riester-Vertrag auswirken.

Wir schauen uns deinen Vertrag gemeinsam an und zeigen dir, welche Möglichkeit zu dir passt.

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Was ist das Altersvorsorgedepot?

Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente als zentrales staatliches Förderprodukt für die private Altersvorsorge ab. Der Staat fördert deine Einzahlungen mit Zulagen:

50 Ct.
Grundzulage je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr
25 Ct.
Grundzulage je Euro auf jeden weiteren Euro bis 1.800 € im Jahr
300 €
Kinderzulage je Kind und Jahr, maximal
200 €
Berufseinsteigerbonus, einmalig bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag

Maximal sind das 540 € Grundzulage im Jahr, dazu gegebenenfalls Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus.

Du entscheidest selbst, wie viel Sicherheit du willst. Ohne Garantie fließt dein Geld vollständig in renditeorientierte Fonds. Mit 80 % Beitragsgarantie stehen zum Rentenbeginn mindestens 80 % deiner eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung. Ausgezahlt wird als lebenslange Rente, auf Wunsch auch über einen Auszahlungsplan.

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